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   OLG Frankfurt, 27.04.1976 - 5 U 3/74   

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OLG Frankfurt, 27.04.1976 - 5 U 3/74 (https://dejure.org/1976,1775)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.04.1976 - 5 U 3/74 (https://dejure.org/1976,1775)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. April 1976 - 5 U 3/74 (https://dejure.org/1976,1775)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1015
  • MDR 1977, 494
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 05.05.2010 - 3 U 79/09

    Rechtsfolgen des Fehlens einer Entgeltregelung in einem Liefer- und

    Die Beklagte hat insoweit unwidersprochen vorgetragen, dass die Verträge zwischen Weingärtnern und Kellereien seit Jahrzehnten in der gleichen Weise abgewickelt wurden (vgl. OLG Frankfurt NJW 1977, 1015 zum internationalen Mineralölhandel).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - U (Kart) 13/05

    Schweigen im kaufmännischen Verkehr als Annahme - Kkaufmännisches

    Soweit sich die Klägerin erstmals in ihrem Schriftsatz vom 18.10.2005 unter Hinweis auf ein Entscheidung des OLG Frankfurt (NJW 1977, 1015 f.) einen Handelsbrauch im Mineralölhandel behauptet, wonach Verträge bereits nach Einigung über die wesentlichen Punkte als abgeschlossen gelten, ohne dass es auf alle Nebenpunkte ankäme, ist dieses von der Beklagten bestrittene Vorbringen nicht nur gemäss § 531 ZPO als verspätet zurückzuweisen.
  • OLG München, 06.10.1995 - 21 U 6746/94

    Positive Vertragsverlätzung der Verpächter bei Ankündigung der Nichtgewährung der

    Die Erfüllungsverweigerung, zumal bei ihrer hier erfolgten ernsthaften Ankündigung vor Fälligkeit des Anspruchs auf Gebrauchsgewährung, stellt eine positive Vertragsverletzung dar, auf welche die Rechtsfolgen des § 326 BGB entsprechend anzuwenden sind (BGHZ 116, 319/331 m.w.N.; BGH NJW 1987, 831/832 - 2 a; NJW-RR 1986, 1110/1112; BGHZ 89, 236 = NJW 1984, 1028/1029 f.- I. 3 b; NJW 1978, 103; OLG Frankfurt/Main, NJW 1977, 1015; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rdnr. 190 f.; vgl. auch Wertenbruch AcP 193, 191 f. m.w.N.).
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